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Vertragsrecht – Kooperationsverträge

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Vertragsrecht – Kooperationsverträge

Durch eine Kooperation wird die Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen bezeichnet. Diese Unternehmenszusammenarbeit wird meist durch einen Kooperationsvertrag schriftlich festgehalten. Grund einer solchen Zusammenarbeit kann häufig sein, dass eine Steigerung der gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeit angestrebt wird.

Um auch hier Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern aufgrund von Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, kann der Vertragsinhalt den entscheidenden Anknüpfungspunkt liefern. Aufgrund dessen ist es empfehlenswert, dass der Kooperationsvertrag nicht nur Beginn, Dauer und Kündigung des Kooperationsvertrags umfassend regelt, sondern auch den Zweck und das Ergebnis der Kooperation sowie den Leistungsumfang festhält. Zudem können Kooperationsverträge auch Regelungen bezüglich der rechtlichen Aspekte und Pflichten der Vertragspartner enthalten.

In bestimmten Fällen kann eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien sinnvoll sein. Ist dies für den Einzelfall einschlägig, so ist es ratsam, auch diese im Kooperationsvertrag schriftlich festhalten zu lassen.

Im Hinblick auf die konkrete Vertragsgestaltung ist auch hier ein Rechtsanwalt für Sie der richtige Ansprechpartner, damit nicht nur im Streitfall, sondern auch von vornherein relativ schnell Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die Kooperation nicht nur auf die Interessen der Parteien Rücksicht nimmt, sondern auch, dass hierbei nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen wird. Beispielsweise, indem aufgrund der Zusammenarbeit eine Verfälschung des Wettbewerbs eintritt, die gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV verstoßen würde.

Auch hier ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, Ihren Kooperationsvertrag mit einem anderen Unternehmen auf diesen Aspekt hin zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)