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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Firmenrecht

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Firmenrecht

Die Firma ist der Name eines jeden Kaufmanns, unter dessen er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt, § 17 HGB. Seit der Handelsreform aus dem Jahre 1998 steht es jedem gewerblichen Unternehmen frei, eine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen bereits beim Handelsregister angemeldet und eingetragen wurde; vorher ist keine Eintragung einer Firma möglich.

Für die Bezeichnung des Firmentitels ist es von keiner Bedeutung, ob diese sich auf den Inhaber bezieht; z.B. Müller GmbH; ob diese sich auf den Geschäftsbetrieb bezieht, oder eine Phantasiebezeichnung trägt. Wichtig ist lediglich, dass die Bezeichnung die nötige Unterscheidungskraft von anderen Firmennamen mit sich trägt, sodass keine Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen entsteht und so das einzelne Unternehmen identifiziert werden kann (Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit).

Des Weiteren ist es erforderlich, dass in der Bezeichnung der Zusatz der Haftung beigefügt ist, § 19 I Nr. 1 HGB, um allein aufgrund der Bezeichnung die Haftungsverhältnisse erkennen zu können (Grundsatz der Firmenwahrheit).

Beispielsweise ob es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, um eine offene Handelsgesellschaft, einen eingetragenen Kaufmann oder ähnliches. Hierbei kann auch auf die allgemein verständlichen Abkürzungen zurückgegriffen werden wie zum Beispiel GmbH, oHG oder KG. Der Grundsatz der

Firmenwahrheit beinhaltet zusätzlich das Irreführungsverbot nach § 18 II HGB. Das bedeutet, dass die Bezeichnung so gewählt werden sollte, dass dies nicht dazu führen kann, dass potentielle Geschäftspartner aufgrund der Bezeichnung über die für sie wesentlichen geschäftlichen Verhältnisse in die Irre geführt werden.

Nicht gesetzlich geregelt, aber allgemein anerkannt, ist der Grundsatz der Firmeneinheit. Hiermit ist gemeint, dass ein Kaufmann für ein und dasselbe Unternehmen nur eine Firma führen kann.

Beabsichtigen Sie für Ihr Unternehmen eine Firma im Handelsregister eintragen zu lassen? Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne in jeglicher Hinsicht weiter. Egal, ob es sich um die Zulässigkeit der Bezeichnung handelt, die Überprüfung hinsichtlich dessen, ob es vielleicht bereits eine ähnliche Bezeichnung besteht, ober es um die Wahrung der restlichen Firmengrundsätze geht.

Auch helfen wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Firma zum Handelsregister gerne weiter.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)