FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

  • googleMaps

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Unternehmenskauf und -verkauf

FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

  • googleMaps

FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

  • Bahnstadtchaussee 4
  • 51379 Leverkusen

  • googleMaps

 

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Unternehmenskauf und -verkauf

Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist neben der Unternehmensgründung eine der weitreichendsten Entscheidungen im Leben eines Unternehmers, mit meist stark unterschiedlichen Motiven, seien sie strategischer, finanzieller oder persönlicher Natur. Es handelt sich hierbei um eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, die aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht eine Investitionsentscheidung darstellt. Folge dessen ist, dass auch hier die entwickelten Grundsätze der Investition Anwendung finden sollen.

Beim Kauf beziehungsweise Verkauf des Unternehmens besteht die Möglichkeit das Unternehmen als Ganzes, aber auch nur teilweise an Dritte zu verkaufen und zu veräußern.

Der Unternehmenskaufvertrag gehört zu einer der komplexesten Vertragstypen, der als solcher nicht direkt formgebunden ist. Aufgrund bestimmter Vertragsinhalte kann sich jedoch ein anderes ergeben. So bedarf der Unternehmenskaufvertrag der notariellen Beurkundung, soweit ein Grundstück Bestandteil des Unternehmens ist, vgl. § 311 b I BGB.

Sind der Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen an einer GmbH Bestandteil des Vertrages, so erscheint es zunächst nach § 15 IV GmbHG erforderlich, lediglich den Kauf oder Verkauf der Geschäftsanteile notariell beurkunden zu lassen. Allein schon aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus früheren Jahren (BGH NJW 1986, 2642) und dem Zweck der Beweissicherung, sollte vorsorglich der gesamte Kaufvertrag notariell beurkundet werden, um das Risiko der Nichtigkeit des Vertrages ausschließen zu können.

In Bezug auf die Steuerpflicht, die aus dem Vertrag über den Kauf beziehungsweise Verkauf des Unternehmens resultiert, ist der vereinbarte Stichtag zu beachten. Wird das Unternehmen zum Tag des Vertragsschlusses verkauft und veräußert, fällt die Zurechnung der Steuerpflicht mit diesem Ereignis nicht auseinander. Wird hingegen von den Unternehmern ein rückwirkender Stichtag vereinbart, so finden steuerlichen Regelungen Anwendung, die Sie im Blick haben sollten. In Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern, sind sie in dieser Hinsicht nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich bestens beraten. 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie nicht nur hinsichtlich einer möglichen notariellen Beurkundungspflicht oder des Stichtages, ab wann Sie steuerpflichtig werden oder von dieser frei werden, sondern helfen und beraten Sie bei der Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrages.

Mit einem unserer Rechtsanwälte sind Sie gut beraten, wie Sie gegenseitige Garantien am besten vertraglich festhalten, wettbewerbs- und Geheimhaltungsverbote formulieren oder auch welche sonstigen Vereinbarungen in Ihrem Fall sinnvoll sind und vertraglich festgehalten werden sollten. Ebenso sind Sie bei der Durchsetzung hieraus entstehender Ansprüche durch einen unserer Rechtsanwälte bestens beraten.

Aktuelle Rechtsprechung:

Zu beachten ist, dass der Bundesgerichtshof schon vor mehreren Jahren festgehalten und entschieden hat, dass den Verkäufer dem Käufer gegenüber eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht trifft, insbesondere was die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts in Bezug auf das Unternehmen angeht.

Allgemein haben die Vertragspartner die Pflicht sich gegenseitig über die Umstände aufzuklären, die für den Vertragsschluss entscheidend sind. Von wesentlicher Bedeutung sei beim Unternehmenskauf insbesondere, inwieweit die wirtschaftlichen Aspekte zur Bewertung des Unternehmens eine Rolle spielen. Für die Bewertung des Kaufobjektes komme es vor allem auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Informationen an. Dem Käufer muss es aufgrund dieser Informationen möglich sein, die wirtschaftliche Tragweite des Objektes zu erkennen/zu ermitteln und sei in dieser Hinsicht auf die Informationen des Verkäufers angewiesen. Insoweit rechtfertige dies die gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

(vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2001 – VIII ZR 32/00)

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

Mehr über FSP Frank & Partner erfahren Sie hier.

Bitte klicken Sie hier

FSP Braun & Partner mbB

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
  • Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
  • Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)