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Familienrecht und Erbrecht – Testament

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Familienrecht und Erbrecht – Testament

Das Testament ist eine Verfügung von Todes wegen. Mit dem Testament werden Regelungen getroffen, die im Zeitpunkt des Erbfalls eintreten. Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, stellt das Testament eine einseitige Willenserklärung über Ihr Vermögen als Erblassers dar, welche Sie bis zum Eintritt des Todes jederzeit widerrufen können.

Sie haben die Möglichkeit entweder ein eigenhändiges oder ein öffentliches Testament zu eröffnen. Bei der Erstellung eines eigenhändigen Testaments ist es wichtig, dass dieses vollständig von Ihnen als Erblasser eigenhändig geschrieben und auch mit Ort und Datum unterschrieben wurde. Das öffentliche Testament wird entweder dadurch errichtet, dass Sie als Erblasser Ihren letzten Willen dem Notar erklären oder eine Schrift überreichen, in der Sie ihren letzten Willen schon verfasst haben.

Für Sie als Unternehmer eines Unternehmens in Form einer Gesellschaft ist zu beachten, dass im Falle Ihres Ablebens neben dem Testament auch der Gesellschaftsvertrag herangezogen wird. Es ist wichtig zu klären, was mit dem Unternehmen geschehen soll, wenn Sie als Unternehmensträger wegfallen.

Haben Sie es zum Beispiel vorgesehen, dass Ihre Kinder das Unternehmen weiterführen sollen, jedoch sind Sie im Zeitpunkt Ihres Todes noch nicht alt genug oder befinden sich noch in der Ausbildung, so haben Sie die Möglichkeit im Wege der Testamentsvollstreckung für die Übergangszeit eine sogenannte Fremdführung zu veranlassen.

Wichtig ist, dass durch das Testament klar wird, wie Ihre Intentionen aussehen, dass Ihre Hinterbliebenen die Unsicherheit darüber verlieren, ob Ihre Entscheidungen, die sie treffen werden, in Ihrem Interesse ausfallen werden.

Durch unsere Rechtsanwälte sind Sie sehr gut beraten, was die Verfassung eines Testamentes angeht und wie Sie hierdurch die Zukunft Ihres Unternehmens am besten sichern können.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)