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Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz – Abmahnung
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Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz – Abmahnung
Der Sinn einer Abmahnung ist meist eine außergerichtliche (meist schnellere und kostengünstigere) Streitbeilegung zu erreichen. Durch die Abmahnung kann ein Rechtsinhaber den Rechtsverletzer auf seine Rechte oder eine wettbewerbsrechtliche / lauterkeitsrechtliche Rechtsverletzung hinweisen. Er beschreibt durch welche Handlung diese Situation durch den Verletzenden herbeigeführt wurde und fordert ihn gleichzeitig zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, um eine Beendigung dieser Störung erreichen zu können.
Um (Unterlassungs-)Ansprüche gegen den Rechtsverletzenden gerichtlich durchsetzen zu können, ist eine vorherige Abmahnung keine zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung. Eine vorhergegangene Abmahnung ist jedoch empfehlenswert, um das Risiko auszuschließen, trotz dem Falle des Obsiegens die Prozesskosten tragen zu müssen. Erkennt der Verletzende den Unterlassungsanspruch sofort an, so zeigt die Erfahrung, dass der Rechtsinhaber trotz alledem meist die Prozesskosten zu tragen hat.
Haben Sie als Unternehmen das Gefühl, dass Sie beispielsweise durch ein anderes Unternehmen in einer Ihrer geschützten Rechtspositionen verletzt werden, so ist es nicht nur Aufgabe unserer Rechtsanwälte Ihre Ansprüche zu prüfen, sondern auch den meist angenehmeren Weg der Abmahnung für Sie zu gehen, notfalls für Sie danach aber auch gerichtlich gegen den Störer vorzugehen.
Werden Sie als Unternehmen auf der anderen Seite des unlauteren Wettbewerbs beschuldigt und haben eine Abmahnung erhalten, so ist es wichtig, dass Sie diese nicht ungeprüft unterschreiben.
Durch eine Unterlassungserklärung bindet man sich meist vertraglich und das nicht selten für die Dauer von 30 Jahren. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraums passieren, dass Sie beispielsweise aus Unachtsamkeit erneut die Rechte des Vertragspartners verletzen, so kann dieser Sie sofort in Anspruch nehmen.
Auch wenn die Unterlassungserklärung nur eine kurze Antwortfrist enthält, so ist es ratsam unsere Rechtsanwälte aufzusuchen, bevor Sie diese ungeprüft unterschreiben. Durch einen eventuell erforderlichen Fristverlängerungsantrag prüfen wir für Sie den geltend gemachten Anspruch und beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung
Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.
Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie,
die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.
"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)