FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater
Bahnstadtchaussee 4
51379 Leverkusen
Arbeitsrecht – Sozialversicherungsrecht
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Arbeitsrecht – Sozialversicherungsrecht
Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer werden aktuell von den Sozialversicherungsträgern hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht überprüft. Hierzu gibt es zahlreiche aktuelle rechtliche Entwicklungen, die z.B. im Rahmen der Satzung einer GmbH zu berücksichtigen und ggf. anzupassen sind. Häufig drohen bei nicht ordnungsgemäßer Handhabung Beitragsnachforderungen der Rentenversicherung sowie der Krankenversicherung für 4 Jahre und mehr. Besonders ärgerlich kann dies z.B. für privat Krankenversicherte sein, die in den meisten Fällen dann auch ohne Intervention keine Rückerstattung von der privaten Krankenversicherung erhalten. Entsprechende Rechtssicherheit kann ein sog. Statusfeststellungsverfahren bieten.
Mitumfasst von diesem breit gefächerten Rechtsgebiet sind unter anderem beispielsweise das Recht der Arbeitsförderung und das Recht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, aber auch Ansprüche aufgrund von Arbeitsunfällen oder auch Arbeitslosengeld I und II, sowie Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen.
Stellen Sie als Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter ein, so sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung zu melden und die entsprechenden Betragszahlungen zu leisten. Dem Arbeitnehmer obliegt es, zuvor Ihnen die notwendigen Angaben zu erteilen, die Sie benötigen, um zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer (auch Fremdgeschäftsführer sowie Gesellschafter-Geschäftsführer) melde- und mithin sozialversicherungspflichtig ist.
Unsere Rechtsanwälte prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall spezielle Ausnahmen gelten, welche Angaben Sie hierfür benötigen und ob aufgrund dessen für Sie eine Melde- und Sozialversicherungspflicht des neuen Arbeitnehmers besteht.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.
PARTNER & SERVICES
FSP Frank & Partner
FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.
Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner.
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FSP Braun & Partner mbB
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
- Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
- Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
- Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
- Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung
Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.
Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie,
die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.
"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)










