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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Geschäftsführung

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist das zentrale Leitungsorgan eines Unternehmens. Geschäftsführer tragen die Verantwortung dafür, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß geführt und der Unternehmenszweck nachhaltig verfolgt wird.

Für Unternehmen und Unternehmer ist dabei entscheidend: Eine strukturierte und rechtssichere Geschäftsführung bildet die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und minimiert rechtliche Risiken.

 

Aufgaben der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, sämtliche unternehmerische Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Maßstab ist stets das Interesse der Gesellschaft.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Festlegung der Unternehmensstrategie
  • Steuerung und Einsatz der Unternehmensressourcen
  • Organisation betrieblicher Abläufe
  • Personalverantwortung
  • Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität

Der Geschäftsführung obliegen demnach alle organisatorischen, kaufmännischen und personellen Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Gesellschaftszweck bestmöglich zu erfüllen.

 

Sorgfaltspflichten und Entscheidungsfindung

Geschäftsführer unterliegen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 GmbHG).

Die Rechtsprechung gesteht dabei unternehmerische Entscheidungsfreiheit zu. Entscheidungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie:

  • auf einer angemessenen Informationsgrundlage beruhen
  • frei von Eigeninteressen getroffen werden
  • am Wohl der Gesellschaft ausgerichtet sind

Diese Grundsätze (Business Judgement Rule) setzen eine strukturierte und nachvollziehbare Entscheidungsfindung voraus.

 

Organisation und Compliance

Die Anforderungen an die Geschäftsführung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Geschäftsführer sind verpflichtet:

  • für eine ordnungsgemäße Organisation des Unternehmens zu sorgen
  • geeignete Kontroll- und Compliance-Strukturen einzurichten
  • Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern

Eine funktionierende Organisation ist wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung.

Das bedeutet:

  • Pflicht zur Zusammenarbeit und Abstimmung
  • gegenseitige Überwachung
  • Pflicht zum Eingreifen bei erkennbaren Pflichtverstößen

Eine interne Aufgabenverteilung ändert nichts an der grundsätzlichen Verantwortung.

 

Geschäftsführung in der Krise

In wirtschaftlich schwierigen Situationen bestehen erhöhte Anforderungen an die Geschäftsführung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • laufende Überwachung der wirtschaftlichen Lage
  • rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen
  • Beachtung insolvenzrechtlicher Pflichten

Gerade in Krisensituationen ist ein rechtssicheres und strukturiertes Vorgehen von besonderer Bedeutung.

 

Verhältnis zu den Gesellschaftern

Die Geschäftsführung unterliegt im Innenverhältnis der Kontrolle durch die Gesellschafter. Diese können durch Beschlüsse Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen und ihr verbindliche Anweisungen erteilen. In der Praxis enthält die Satzung häufig einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, bei denen die Geschäftsführung vorab die Zustimmung der Gesellschafter einholen muss.

Die Geschäftsführer sind grundsätzlich verpflichtet, solche Weisungen zu befolgen. Gleichwohl bleibt ihre Verantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bestehen. Insbesondere dürfen Weisungen nicht unkritisch umgesetzt werden, wenn erkennbar ist, dass sie dem Wohl der Gesellschaft widersprechen.

 

Vertretung der Gesellschaft

Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Beschränkungen der Vertretungsbefugnis gelten regelmäßig nur im Innenverhältnis und sind gegenüber Dritten häufig unbeachtlich.

 

Haftung der Geschäftsführung

Verletzt ein Geschäftsführer seine Pflichten, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Haftung der Geschäftsführung sowie typische Haftungsrisiken haben wir für Sie in einem gesonderten Beratungsfeld, siehe unter Haftung Geschäftsführer, ausführlich dargestellt.

 


 

Unsere Beratung

Eine rechtssichere Organisation der Geschäftsführung ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung.

Wir unterstützen Sie insbesondere:

  • bei der rechtssicheren Gestaltung der Geschäftsführung
  • beim Aufbau geeigneter Organisations- und Compliance-Strukturen
  • bei der rechtlichen Begleitung unternehmerischer Entscheidungen
  • bei Konflikten innerhalb der Geschäftsführung oder mit Gesellschaftern

Bei Fragen zur Geschäftsführung oder konkreten rechtlichen Herausforderungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand April 2026. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)