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Steuerrecht und Steuerberatung – Steuerstrategieberatung

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Steuerrecht und Steuerberatung – Steuerstrategieberatung

Gerade für Unternehmen ist der stetige Fortschritt eines ihrer Grundgedanken. Unternehmerische Entscheidungen werden meist immer von dem Ziel verfolgt, sich positiv auf die Gewinnstruktur des Unternehmens auszuwirken. Mit verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich meist steuerliche und juristische Vorteile erzielen, die so zu einem wachsenden Erfolg beitragen.

Streben Sie beispielsweise einen Rechtsformwechsel an, um die private Haftung auszuschließen, oder möchten Sie sich mit einem anderen Unternehmen zusammenschließen, arbeiten wir gerne für Sie mit unseren Steuerberatern zusammen, um nicht nur in rechtlicher, sondern auch in steuerlicher Hinsicht das Bestmögliche für Sie herauszuholen.

Da in Fällen der sogenannten Umwandlung für die steuerlichen Abgaben grundsätzlich der Wert des Unternehmens Ausgangsgröße für Berechnung sein wird, ist aufgrund dessen oftmals eine hohe Belastung zu erwarten, soweit keine Ausnahmetatbestände greifen. Unter diesem Hintergrund ist die Umwandlungsplanung mithilfe eines unserer Steuerberater ratsam, um diese Belastung möglichst gering zu halten. Zumal wir für Sie auch die komplexen Hintergründe im Auge behalten, damit Sie nicht nachträglich durch eine Nachzahlung überrascht werden. Ziel der Steuerstrategieberatung ist es, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte prüfen individuell, wann und wie sich beispielsweise Investitionen oder Umstrukturierungen für Ihr Unternehmen am meisten lohnen und positiv auf Ihr Unternehmen auswirken, um für Sie die optimalste Form der Umstrukturierung zu finden.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

Mehr über FSP Frank & Partner erfahren Sie hier.

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FSP Braun & Partner mbB

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
  • Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
  • Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)