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Steuerrecht und Steuerberatung – Steuerstrafrecht

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Steuerrecht und Steuerberatung – Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht befasst sich im weitesten Sinne mit Verstößen gegen die Vorschriften des Steuerrechts, welche meist mit Sanktionen mittels Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Kennzeichnend für das Steuerstrafrecht ist, dass die strafrechtlichen Grundtatbestände mit den Besonderheiten des Steuerrechts verknüpft wird. Ausgangspunkt ist hierbei meist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 I AO, wobei Steuerhinterziehung die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder ihr pflichtwidriges Unterlassen meint, durch die Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.

Aufgrund des stetigen Anstiegs von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Steuerrecht ist es ratsam, die Komplexität der Steuererklärung durch einen unserer Steuerberater abzusichern, sowie steuerrechtliche und strafrechtliche Fragen zu klären, um Sanktionen zu vermeiden.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

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FSP Braun & Partner mbB

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
  • Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
  • Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)