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Familienrecht und Erbrecht – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

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Familienrecht und Erbrecht – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, in der der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten die Befugnis einräumt in Notsituationen (eintretende Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit)  für ihn alle oder die in der Vollmacht bestimmten Aufgaben für ihn auszuführen.

Der Bevollmächtigte entscheidet nunmehr für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber. Da der Bevollmächtigte durch die Vorsorgevollmacht eine sehr weitreichende Entscheidungskompetenz erlangt, sollte diese Vollmacht nicht leichtfertig erteilt werden; ein uneingeschränktes, unbedingtes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten ist empfehlenswert. Aufgrund dessen, dass durch die Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter schon vorhanden ist, wird eine Einschaltung eines gerichtlich bestellten Betreuers vermieden.

Vorsorgevollmachten sollten auf Ihren Einzelfall individuell zugeschnitten werden, um zu verhindern, dass gegen den Willen des Vollmachtgebers gehandelt wird.

Ist es ratsam die Vollmacht auf bestimmte Bereiche zu beschränken? Wie sehen Ihre Ansprüche im Falle eines Missbrauchs der erteilten Vollmacht aus? … ? In all solchen Fragen sind Sie durch einen Rechtsanwalt gut beraten. Wir erstellen nicht nur für Sie eine rechtlich zulässige Vollmachtsurkunde, sondern beraten Sie auch hinsichtlich der Trag- und Reichweite Ihrer beabsichtigt zu erteilenden Vollmacht.

Neben der Erteilung einer Vorsorgevollmacht haben Sie auch die Möglichkeit anstelle dessen eine Betreuungsverfügung aufzusetzen. Der Vorteil der Betreuungsverfügung ist, dass sie erst dann, wenn es erforderlich wird, Wirkung entfaltet.

Durch eine Betreuungsverfügung wird die Einschaltung des Betreuungsgerichts zwar nicht vermieden, jedoch hat sich das Gericht aufgrund der Betreuungsverfügung an Ihren Wünschen zu orientieren und Sie haben so die Möglichkeit die Entscheidungen des Gerichts in Bezug auf die Bestellung eines Betreuers zu beeinflussen.

Ein weiterer Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist, dass sie die Betreuungsverfügung auch dann wirksam abschließen können, wenn Sie schon nicht mehr geschäftsfähig im Sinne des § 104 BGB sind.

In Bezug auf die Frage, ob im Hinblick auf die Zukunft Ihres Unternehmens eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl ist, helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne weiter und beraten Sie über die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)