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Familienrecht und Erbrecht – Generationenwechsel

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Familienrecht und Erbrecht – Generationenwechsel

Der Generationenwechsel im Unternehmen ist eins der komplexesten Vorgänge im Unternehmensbereich. Er vollzieht sich meist innerhalb der Familie, dadurch dass ein Familienmitglied, welches bereits im Unternehmen arbeitet, das Unternehmen übernimmt. Es kommt aber auch vor, dass ein neuer Unternehmer von außen in das Unternehmen eintreten und dieses weiterführen soll.

Wunsch vieler Unternehmensträger ist es jedoch, dass später einmal die eigenen Kinder das aufgebaute Unternehmen übernehmen und weiterführen.

Der Generationenwechsel im Familienunternehmen gestaltet sich jedoch meist komplexer als von vornherein gedacht, da hier zudem die Regelungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer Beachtung finden müssen.

Ungeachtet davon, wer im Wege des Generationenwechsels Ihr Unternehmen übernehmen soll, ist es zunächst am wichtigsten, dass der Generationenwechsel frühzeitig und mit Weitsicht geplant wird. Es sollte ausreichend Zeit dafür bestehen, sorgfältige Überlegungen hinsichtlich der Zielwünsche anzustellen, diese erfolgreich zu planen und gegebenenfalls Konflikte aus dem Weg zu räumen. Auf der anderen Seite ist eine frühzeitige Planung dazu da, um eine fehlerhafte, nicht gewünschte Unternehmensnachfolge auszuschließen, die aufgrund mangelnder Planung und fehlender Heranführung an die Unternehmensführung nicht selten scheitert und auch durchaus eine Insolvenzanmeldung nach sich ziehen kann.

Juristisch sind die anzuwendenden Erbschafts- und Schenkungssteuerbeiträge davon abhängig, um welche Gesellschaftsform des Unternehmens es sich handelt.

Durch unsere Rechtsanwälte, die insbesondere in Kooperation mit unseren Steuerberatern arbeiten, sind Sie in jeglicher Hinsicht bestens beraten. Wir gehen nicht nur mit Ihnen durch, wie sich die Erbschaftssteuerbeträge auf Ihr Unternehmen zusammensetzen, sondern begleiten und vollziehen mit Ihnen den Generationenwechsel und helfen Ihnen jegliche rechtliche Hürden zu überwinden, die in Ihrem konkreten Fall zu beachten sind.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

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FSP Braun & Partner mbB

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
  • Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
  • Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)