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Familienrecht und Erbrecht – Ehevertrag für Unternehmer und Selbständige

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Familienrecht und Erbrecht – Ehevertrag für Unternehmer und Selbständige

Die Eheschließung ist für viele die folgenreichste Entscheidung im Leben. Mit dem Ja-Wort beginnt nicht nur persönlich ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch rechtlich und wirtschaftlich entfaltet die Ehe ausschlaggebende Wirkungen. Hält die Ehe wie geplant ein Leben lang, so ist dies in keiner Weise von Nachteil. Kommt es jedoch im späteren Lebensverlauf zu einer Scheidung, gibt es für den Trennungs- und Scheidungsfall gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind.

Mittels eines Ehevertrages, der auch nach der Eheschließung noch abgeschlossen werden kann, haben Paare die Möglichkeit die rechtliche Situation der Fragen des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts schon vorab zu klären und auf ihre Situation anzupassen. Entscheidend für die ehevertraglichen Regelungen sind die Berufstätigkeit, die Kindersituation, Alter und Vermögen der jeweiligen Partner.

Wie auch Immobilienkaufverträge, müssen Eheverträge durch den Notar beglaubigt werden.

Neben der Motivation, die finanzielle Situation der beiden Partner im Scheidungsfall abzusichern und größere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten gerade Sie als Unternehmer und/oder Selbstständiger Eheverträge abschließen, um die Zukunft Ihres Unternehmens abzusichern. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Unternehmen als Ganzes oder Ihre Unternehmensanteile als Teil des Vermögens gewertet werden und für den Zugewinnausgleich entscheidend sind. Da die wertbildenden Faktoren für Unternehmen vielseitig sind, kann es leicht passieren, dass dies dazu führt, dass der eine Partner mehr Unterhalt zahlen muss, als er eigentlich kann und die Existenz des Unternehmens in Gefahr gerät.

Um genau diesen Fall zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Ehevertrag eine Regelung enthält, die Ihr Unternehmen aus der Einbeziehung in das Vermögen herausnimmt.

Wie dies im konkreten Fall auszusehen hat, darüber beraten Sie unsere Rechtsanwälte gerne. Selbstverständlich sind Sie durch einen Rechtsanwalt ebenfalls in der Gestaltung der restlichen Regelungen von Eheverträgen gut beraten.

Haben Sie bereits einen Ehevertrag geschlossen oder denken Sie über eine Scheidung nach? So kann es sein, dass Ihre damals getroffenen Regelungen im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage derer nicht mehr Stand halten können. Aufgrund dessen ist es sinnvoll den Ehevertrag vorher durch einen Rechtsanwalt im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage hin überprüfen zu lassen und gegebenenfalls noch rechtzeitig umzuändern, um die damals vereinbarten Regelungen auch im jetzigen Zeitpunkt der Scheidung weiterhin durchsetzen zu können oder auch um damals ausgeschlossene Ansprüche in Ihrem Interesse eventuell trotzdem durchsetzen zu können.

Aktuelle Rechtsprechung:

Mit Beschluss vom 15. März 2017 hat der Bundesgerichthof erneut auf die Gefahren, die bei der Gestaltung von Eheverträgen auftreten können, hingewiesen.

Es kann vorkommen, dass die einzelnen vertraglichen Regelungen nicht zu beanstanden sind und deshalb den Vorwurf der Sittenwidrigkeit des Vertrages nicht zu rechtfertigen vermögen.

Der Bundesgerichthof hat in seinem Beschluss verdeutlicht, dass die Beurteilung der ehevertraglichen Regelungen jedoch in der Gesamtschau zu durchgreifenden Bedenken führen kann.

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung kann sich demnach ein Ehevertrag als sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt.

(vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2017 – XII ZB 109/16)

Wir als Rechtsanwälte überprüfen für Sie, ob sich ein solcher Vorwurf der Sittenwidrigkeit aufgrund der Umstände Ihres Einzelfalls ergibt und beraten und unterstützen Sie selbstverständlich in dem weiteren Vorgehen.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

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FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)