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Vertragsrecht – Incoterms

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Vertragsrecht – Incoterms

Incoterms findet man im Bereich des internationalen Warenhandels, es handelt sich hierbei um freiwillige Regelungen zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln.

Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer aufgestellt und in entsprechenden zeitlichen Abschnitten angepasst. Die aktuelle Fassung der Incoterms von 2010 umfasst 11 Klauseln. Zum 01. Januar 2020 soll allerdings eine neue Fassung der Incoterms gelten.

Die aktuellen Incoterms beinhalten weiterhin Regelungen über die Art und Weise der Lieferung von Waren, die Aufteilung der Transportkosten und das finanzielle Risiko beim Untergang der Waren. Der Übergang des Eigentums, die Zahlungsbedingungen und der Gerichtsstand sind hierdurch hingegen nicht geregelt.

Damit die Incoterms im Einzelfall rechtliche Wirkung erzielen, müssen sie durch die Vertragsparteien in den jeweiligen Vertrag wirksam mit einbezogen werden. Diese Einbeziehung ist ähnlich der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB zu verstehen.

Bei der Verwendung von Incoterms ist es jedoch auch möglich eine ältere Form statt der aktuellsten Fassung der Incoterms in Verträge mit einzubeziehen. Sie müssen nur durch Nennung der Jahreszahl gekennzeichnet werden, damit erkennbar ist welche Fassung der Incoterms verwendet wurde und auf welche Auslegungsregeln dadurch zurückgegriffen wurde.

Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen hierzu umfassende Beratung an, auch im Hinblick darauf, ob und welche Fassung der Incoterms für Ihren Vertrag eventuell für Sie die günstigsten Konditionen bewirken und wie Sie die Incoterms wirksam in Ihre Verträge mit einbeziehen können.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)