FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

  • googleMaps

Mietrecht und Immobilienrecht – Immobilienkauf und -verkauf

FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

  • googleMaps

FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

  • Bahnstadtchaussee 4
  • 51379 Leverkusen

  • googleMaps

 

Mietrecht und Immobilienrecht – Immobilienkauf und -verkauf

Möchten Sie jedoch Mieter / Vermieter unabhängig sein, so gibt es anstatt dem Abschluss eines Mietvertrages darüber hinaus die Möglichkeit Grundstückskaufverträge abzuschließen. Selbst Wohnungs- oder Grundstückseigentümer zu sein, kann auf der einen Seite viele Freiheiten bedeuten. Um auf der anderen Seite die Nachteile von Ihnen abzuwenden, beraten unsere Rechtsanwälte Sie auch gerne im Hinblick auf die Besonderheiten, die sich aus dem Immobilienkauf ergeben.

Möchten Sie auf der anderen Seite ihr Eigenheim wieder zu Geld machen, so helfen wir Ihnen auch selbstverständlich dabei weiter, wenn Sie auf der Seite des Verkäufers stehen.

Die wichtigste Regelung bei Immobilienkäufen ist, dass solche Verträge nur mit notarieller Beurkundung wirksam abgeschlossen werden können, § 311 b I BGB. Ansonsten ist der Kaufvertrag aufgrund eines Formmangels nichtig.

Der Notar als solcher steht den Parteien unparteiisch gegenüber und sorgt für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Demgegenüber ist ein Rechtsanwalt ein wichtiger Berater für die jeweilige Partei, der für Sie die Vor- und Nachteile parteigünstig abwägt. Bei der Entwicklung des Kaufvertrages achtet der Rechtsanwalt nicht nur auf die korrekte Ausgestaltung, sondern auch darauf, ob die Vertraglichen Regelungen zu Gunsten seines Mandanten ausfallen, ohne aber gegen die gesetzlichen Regelungen zu verstoßen.

Für die meisten Menschen ist die Entscheidung zum Immobilienkauf / -verkauf von sehr hoher Bedeutung. Es ist eine Entscheidung, die von den meisten einmal im Leben gefällt wird. Eine Mietwohnung hat man schneller gewechselt als das Eigenheim.  Aufgrund dessen, gibt es ein allgemeines Vertragsmuster, an dem man sich orientieren kann, um zumindest in rechtlicher Hinsicht auf der richtigen Seite zu sein.

Da es jedoch eine Fülle von unterschiedlichen Arten des Immobilienkaufs gibt und um auch hier den Besonderheiten des Kaufobjekts gerecht zu werden, ist es notwendig die allgemeinen Kaufvertragsmuster anzupassen und individuell auszugestalten. Da der Notar quasi nur Berater und Protokollant ist, ist der Vertragsinhalt von den Vertragsparteien vorzugeben und festzulegen.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen selbstverständlich hierbei weiter, um die wahrscheinlich einmalige Entscheidung abzusichern.

Des Weiteren spielt beim Immobilienkauf das Grundbuch eine wichtige Rolle. Das Grundbuch enthält nicht nur Auskunft darüber, wer der Eigentümer ist, sondern auch darüber, ob und in welcher Weise das Grundstück möglicherweise belastet ist.

Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, hat noch kein Eigentümerwechsel stattgefunden. Dies erfolgt unabhängig von der Beurkundung des Kaufvertrags, nämlich durch Umschreibung im Grundbuch, aufgrund vorheriger Auflassung, §§ 925, 873 BGB.

In der Praxis ist es jedoch meist so, dass zwischen dem Zeitpunkt der Auflassung und dem Zeitpunkt der Umschreibung mehrere Wochen verstreichen können. Aufgrund dessen ist es meist üblich, dass neben dem Antrag auf Umschreibung des Grundstückseigentümers eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des künftigen Eigentümers beantragt und im Grundbuch eingetragen wird. Funktion der Auflassungsvormerkung ist es, den Anspruch auf Eintragung als Eigentümer im Grundbuch abzusichern und zu verhindern, dass der Verkäufer in der Zwischenzeit das Grundstück nicht anderweitig wirksam weiter veräußern kann.

Beim Kauf einer Gewerbeimmobilie sollten unabhängig von den rechtlichen Fragen des Vertragsschlusses Fragen in Bezug auf die tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen zu den Grundstücksnachbarn geklärt werden. Des Weiteren prüfen unsere Rechtsanwälte, ob in Ihren Fall zusätzlich Vorschriften des öffentlichen Bau- und Bauplaungsrechts oder des Emissionsschutzrechts zu berücksichtigen sind und ob gegebenenfalls die Frage eventueller Altlasten in Ihrem Falle zu klären ist.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

Mehr über FSP Frank & Partner erfahren Sie hier.

Bitte klicken Sie hier

FSP Braun & Partner mbB

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
  • Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
  • Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)