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Arbeitsrecht – Aufhebungsverträge

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Arbeitsrecht – Aufhebungsverträge

Im Gegensatz zur einseitigen Beendigung durch Kündigung besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis durch die zweiseitige Beendigungsmöglichkeit im Wege eines Aufhebungsvertrages zu beenden.

Für Sie als Unternehmensträger ist dies eine angenehme Möglichkeit das Vertragsverhältnis aufzulösen, da Sie hier nicht an Kündigungsfristen oder Kündigungsschutzvorschriften gebunden sind und diese Lösung für beide Vertragsparteien oftmals zufriedenstellender ist, als ein Kündigungsrechtsstreit und eine außergerichtliche Lösung eher erzielt werden kann als bei einer Kündigung.

Zur Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages muss ebenfalls wie bei der Kündigung das Schriftformerfordernis nach § 623 BGB gewahrt werden. Wird dem nicht ausreihend Rechnung getragen, so hat dies die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages zur Folge, sodass das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht.

Inhaltlich hat der Aufhebungsvertrag die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu regeln. Hierzu gehört nicht nur die Beendigung zu einem gewissen Zeitpunkt. Oftmals wird mit einem Aufhebungsvertrag auch eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vereinbart. Hintergrund dessen ist, dass die Chance zum Abschluss des Aufhebungsvertrages deutlich steigt. Andernfalls enthält der Arbeitsvertrag kaum Motivation für den Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Kündigung aufzuheben.

Zu beachten ist weiterhin, dass eventuell aufgrund tarifvertraglicher Regelungen dem Arbeitnehmer Bedenkzeit zusteht, die einzuhalten ist oder ihm Widerrufsrechte in Bezug auf seine abgegebenen Willenserklärungen zustehen, sodass ein Aufhebungsvertrag nicht sofort abgeschlossen werden muss, bzw. die Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages auch widerrufen werden kann, mit der Folge, dass kein wirksamer Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist.

Ergreifen Sie als Arbeitgeber die Initiative statt durch Kündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag aufzulösen, so sind Sie in manchen Fällen zudem dazu verpflichtet den Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Aufhebungsvertrages aufzuklären, beispielsweise wie sich der Abschluss dieses Vertrages auf seinen Arbeitslosengeldanspruch oder die Betriebsrente auswirken wird.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Aufhebungsvertrag ergeben und wie Sie hiermit wirksam das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer auflösen. Auf der anderen Seite sind Sie durch uns auch gut beraten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird; wir beraten Sie in Bezug auf die dort geregelten Punkte, welche für sie rechtlich vorteilhaft sind, oder ob der Abschluss des Aufhebungsvertrages für Sie allgemein schlechter ist, als wie Sie durch Kündigung dastehen würden.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)