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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Gesellschafterstreit

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Gesellschafterstreit

Die erbrechtliche Nachfolge, Geschäftsführerwahlen, eine risikoreiche Geschäftsführung, Fragen zur Gewinnverteilung, der Jahresabschluss, Gesellschafterbeschlüsse oder die streitige Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern sind nur ein Teil vieler Fallkonstellationen, die erhebliches Konfliktpotential in sich tragen und nicht selten zu Gesellschafterstreitigkeiten führen.

Sofern im Gesellschaftsvertrag von Beginn an keine klaren Regelungen für solche Fälle enthalten sind, können solche Streitigkeiten schnell dazu führen, dass die Gesellschaft als solches aufgelöst und liquidiert werden muss, erhebliche Prozesskosten entstehen oder die Auszahlung von Abfindungen dazu führt, dass hierdurch der Gesellschaft ihre Liquidation entzogen wird und so den Bestand der Gesellschaft erheblich gefährdet.

Aus diesem Grund ist es ratsam von Beginn an sich rechtlichen Rat einzuholen, um taktische Fehltritte und besonders für die Gesellschaft erhebliche Konsequenzen zu vermeiden. Hierbei stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte mit Rat und Tat beiseite. Der Gesellschaftsvertrag sollte klare Regelungen enthalten, nach denen für alle Gesellschafter erkennbar ist, nach welchem Fahrplan sie sich in den einzelnen Situationen zu richten haben.

Insbesondere ist es ratsam die Beschlussfassung in der Gesellschaft im Vorfeld klar zu regeln, um Ungereimtheiten in diesem Zusammenhang von Anfang an entgegenzuwirken. Je nach Größe der Gesellschaft könnte darüber hinaus auch über die Einrichtung eines freiwilligen Aufsichtsgremiums nachgedacht werden, welches unter anderem den Vorstand bzw. die Geschäftsführung kontrolliert und gegebenenfalls einschreiten kann, um zu riskante Geschäftsführungsmaßnahmen zu vermeiden. Denn nicht selten kommt es vor, dass bei einem Gesellschafterstreit die Gesellschaft als solches sowie ihre Geschäftsführer in Mitleidenschaft gezogen und hierin involviert werden.

In der Satzung der Gesellschaft sollte darüber hinaus vorsorglich der Fall des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter geregelt werden, sofern es im Einzelfall doch zu unwiderruflichen Zerwürfnissen kommt. Es sollte insbesondere ermöglicht werden, dass sich die Gesellschaft von zerstrittenen Gesellschaftern trennen kann, ohne dass hierdurch die zwangsweise Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zur Folge hat. Die sich hieran anschließenden Fragen nach der Übernahme der Gesellschaftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters sowie die Bemessung möglicher Abfindungszahlungen sollten im Vorfeld klar sein, damit hierdurch nicht weitere Streitigkeiten ausgelöst werden, die unter Umständen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung münden und hohe Prozesskosten mit sich bringt.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)