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Arbeitsrecht – Geschäftsführerwechsel

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Arbeitsrecht – Geschäftsführerwechsel

Dass ein Geschäftsführerwechsel vorgenommen wird geschieht in der Geschichte eines Unternehmens nicht oft, mit ihm sind jedoch juristisch gesehen weitreichende Folgen verbunden.

In einer Gesellschaft wird ein Geschäftsführerwechsel per Beschluss festgelegt, indem der bisherige Geschäftsführer abbestellt wird und der neue Geschäftsführer bestellt wird. Nach ordnungsgemäßer Festlegung und Ernennung ist zu beachten, dass der Geschäftsführerwechsel im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht wird.

Welche Anforderungen an die wirksame Abbestellung des alten und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers zu stellen sind, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und hängt insbesondere auch von der Gesellschaftsform und ihrer rechtlichen Organisationsstruktur ab.

Bei einer GmbH beispielsweise kann die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung jederzeit neu besetzen, beispielsweise weil sie mit der aktuellen Geschäftsführung unzufrieden sind.

Unsere Rechtsanwälte überprüfen in Ihrem Fall gerne, welche Anforderungen an die Bestellung einer neuen Geschäftsführung zu stellen sind und wie Sie dies ohne große Komplikationen vollziehen können.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

EXTERNE PARTNER & SERVICES

FSP Frank & Partner

FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

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FSP Braun & Partner mbB

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
  • Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
  • Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)