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Familienrecht und Erbrecht – Unternehmensnachfolge

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Familienrecht und Erbrecht – Unternehmensnachfolge

Neben der Frage, wie Ihr Unternehmen im Scheidungsfall geschützt werden kann, ist es auch im Fall des Ablebens wichtig zu klären, wie die Unternehmensnachfolge auszusehen hat und wer dies übernimmt.

Für Sie als Unternehmensinhaber oder Anteilsinhaber besteht die Möglichkeit die Frage der Unternehmensnachfolge bereits im Gesellschaftsvertrag festzulegen. Die Betreffenden können beispielsweise im Wege einer Nachfolgeklausel oder Eintrittsklausel direkt die Person nennen, die im Fall des Ablebens die Nachfolge antreten soll.

Des Weiteren können Sie aber auch vereinbaren, dass der Tod eines der Gesellschafter als Auflösungsgrund der Gesellschaft gelten soll. In diesem Fall steht den Erben des Verstorbenen dann meist ein Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die Gesellschaft zu, §§ 731 ff BGB, §§ 154 ff HGB.

Soweit der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über eine Nachfolge der Gesellschaft enthält, sind bei der Unternehmensnachfolge die gesonderten Vorschriften über die verschiedenen Formen der Gesellschaften zu beachten.

Der Tod eines Gesellschafters führt in den meisten Fällen aber unmittelbar zu seinem Ausscheiden; der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen wird den übrigen Gesellschaftern zugeschrieben. Ihren Erben steht kein Anspruch auf Eintritt in die Gesellschaft zu, sondern sie erhalten einen finanziellen Ausgleichsanspruch, §§ 105, 161 HGB, § 738 BGB.

Grundgedanke dieser Regelung ist es, dass viele Gesellschaften jeweils speziell auf den persönlich haftenden Gesellschafter zugeschnitten sind. Aufgrund dieser Regelung soll diesem Grundgedanken weiterhin Rechnung getragen werden, wenn die Gesellschaft nicht auf den Eintritt von Erben zugeschnitten ist.

Anders gilt beispielsweise, wenn ein Kommanditist verstirbt. Hier findet das gesetzliche Modell zur Fortsetzung mit den Erben nach 3 177 HGB Anwendung, welche als Nachfolgekommanditisten in die Gesellschaft eintreten.

Unsere Rechtsanwälte gehen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durch, die Ihnen zur Verfügung stehen, um die Unternehmensnachfolge am besten im Vorfeld bereits zu regeln. Weiterhin wägen wir für Sie Vor- und Nachteile ab, um mit Ihnen das bestmöglichste Ergebnis für Sie und das Unternehmen zu erzielen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand 01. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)