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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Gesellschafterstreit

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreitigkeiten: Interessen sichern – Handlungsfähigkeit erhalten 

Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den konfliktträchtigsten Situationen im Gesellschaftsrecht und treffen Unternehmen regelmäßig in einer Phase, in der Stabilität und Entscheidungsfähigkeit besonders erforderlich sind. Auslöser können unter anderem erbrechtliche Nachfolgesituationen, Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen, risikobehaftete Geschäftsführungsmaßnahmen, Streit über Gewinnverteilung oder Jahresabschlüsse, blockierte Gesellschafterbeschlüsse sowie sonstige Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern sein. Häufig entwickelt sich daraus eine Eskalationsdynamik, die nicht nur die Gesellschafter, sondern auch die Gesellschaft selbst und ihre Organe unmittelbar betrifft. 

 

Fehlen im Gesellschaftsvertrag von Beginn an klare Regelungen für typische Konfliktlagen, drohen erhebliche Risiken für das Unternehmen und die Gesellschafterinteressen: Beschlussfassungen werden angreifbar, die operative Handlungsfähigkeit wird eingeschränkt und es entstehen nicht selten erhebliche Prozess- und Transaktionskosten. Zudem kann eine ungeplante oder liquiditätsbelastende Abfindungszahlung die finanzielle Stabilität der Gesellschaft gefährden. Gerade in angespannten Konfliktsituationen zeigt sich, dass unklare Verfahrensregeln, fehlende Kompetenzabgrenzungen und nicht belastbar geregelte Trennungsszenarien zu einer strategischen „Blockade“ des Unternehmens führen können. 

 

Prävention: Satzung und Gesellschaftervereinbarungen als Schutzmechanismus 

Vor diesem Hintergrund ist eine präventive, unternehmensorientierte Gestaltung der Satzung und ergänzender Gesellschaftervereinbarungen regelmäßig der wirksamste Schutz. 

Kernbereiche der Regelung sind insbesondere: 

  • Beschlussfassung und Verfahren: Einberufung, Fristen, Formvorgaben, Versammlungsleitung, Protokollierung, Mehrheiten, Stimmverbote sowie, je nach Struktur, qualifizierte Zustimmungserfordernisse. 
  • Kompetenzordnung: klare Abgrenzung zwischen Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung; ergänzend ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. 
  • Kontrolle und Risikosteuerung: je nach Größe und Risikoprofil des Unternehmens kann ein freiwilliges Aufsichtsgremium/Beirat sinnvoll sein, um Geschäftsführungsmaßnahmen zu kontrollieren und Konflikte frühzeitig zu entschärfen. 

 

Trennungsszenarien: Die Fortführung des Unternehmens ermöglichen 

Kommt es trotz Vorsorge zu unüberbrückbaren Zerwürfnissen, muss die Satzung Trennungsmechanismen vorsehen, die eine Fortführung des Unternehmens ermöglichen. 

Dazu gehören Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern, zur Einziehung oder Übertragung von Geschäftsanteilen, zur Abwicklung von Deadlocks sowie vor allem zur Bewertung und Abfindung. Bewertungsstichtag, Bewertungsmethode, Verfahren (z. B. Schiedsgutachten) und Zahlungsmodalitäten sind so zu gestalten, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens geschützt wird. 

 

Aktuelle Leitlinien: Form- und Kompetenzsicherheit gewinnt weiter an Bedeutung 

Die jüngere Rechtsprechung unterstreicht den hohen Stellenwert einer form- und kompetenzsicheren Unternehmensorganisation: Fehler bei Einberufung und Verfahren können Gesellschafterbeschlüsse angreifbar machen und Abfindungsstrukturen müssen mit den kapitalerhaltungsrechtlichen Grenzen vereinbar sein. Für Unternehmen bedeutet dies: Gesellschaftsrechtliche „Compliance“ endet nicht bei der laufenden Geschäftsführung, sondern umfasst zwingend auch die satzungsmäßige Verfahrens- und Kompetenzarchitektur. 

 

Unser Fokus: Interessenzentrierte Beratung – präventiv und im Streitfall 

Wir beraten Unternehmen, ihre Gesellschafter und ihre Organe sowohl präventiv als auch im Streitfall mit dem Ziel, ihre jeweiligen Interessen zu sichern, Haftungsrisiken zu begrenzen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu erreichen. 

Dies umfasst insbesondere: 

  • Gestaltung und Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, 
  • rechtssichere Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, 
  • Einziehung von Geschäftsanteilen und Gesellschafterausschluss 
  • Nötigenfalls die eigene gerichtliche Durchsetzung bzw. die Abwehr von Klagen, 
  • Strukturierung von Trennungs-, Exit- und Abfindungsregelungen unter Wahrung der jeweils vertretenen Interessen. 

Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand März 2026. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

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FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.

Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner. 

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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

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Rainer Schwarz Nachfolgeberatung

Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.

Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie, 

die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.

"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)