FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater
Bahnstadtchaussee 4
51379 Leverkusen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Unternehmensgründung und Umgestaltung
FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater
Bahnstadtchaussee 4
51379 Leverkusen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Unternehmensgründung und Umgestaltung
Die passende rechtliche Struktur für Ihr Unternehmen
Die Gründung und Weiterentwicklung eines Unternehmens sind mit zahlreichen unternehmerischen und rechtlichen Entscheidungen verbunden. Eine zentrale Weichenstellung betrifft die Wahl und Weiterentwicklung der passenden Rechtsform und Beteiligungsstruktur. Sie beeinflusst nicht nur die persönliche Haftung der Beteiligten, sondern auch Finanzierung und Kapitalbedarf, Entscheidungs- und Leitungsstrukturen, den administrativen Aufwand, die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie spätere Veränderungen und die Unternehmensnachfolge.
Wir begleiten Einzelunternehmer, Familienunternehmen, mittelständische und größere Unternehmen sowie Unternehmensgruppen und ihre Gesellschafter von der ersten Strukturierungsentscheidung bis zur rechtlichen Umsetzung.
Unsere Mandanten im Fokus
Einzelunternehmer
Rechtsform, Haftungsbegrenzung und Wachstum passend strukturieren.
Familienunternehmen
Beteiligung, Generationenwechsel und Nachfolge vorausschauend gestalten.
Mittelständische Unternehmen
Finanzierung, neue Gesellschafter und Wachstum flexibel abbilden.
Größere Unternehmen & Gruppen
Beteiligungs-, Holding- und Umstrukturierungsfragen rechtssicher umsetzen.
Rechtsform und Gesellschaftsvertrag
Ob Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GmbH oder Aktiengesellschaft – welche Rechtsform geeignet ist, hängt von den konkreten Zielen, der Eigentümerstruktur und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens ab.
Bei der Strukturierung besonders im Blick
- Haftung, persönliche und gesellschaftsrechtliche Haftungsrisiken
- Beteiligung, Eigentümer-, Stimm- und Entscheidungsstrukturen
- Leitung, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse
- Kapital, Kapitalbedarf, Finanzierung und Einlagen
- Flexibilität, Wachstum, Beteiligungswechsel und Veränderungen
- Nachfolge, Generationenwechsel und langfristige Unternehmensfortführung
Gesellschaftsvertrag und Satzung als Steuerungsinstrument
Zentrale Fragen sollten nicht erst im Konfliktfall geklärt werden. Eine vorausschauende Gestaltung sichert klare Regeln und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.
- Stimmrechte & Gewinnverteilung
- Geschäftsführung & Beteiligungen
- Ausscheiden & Abfindung
- Wettbewerb & Nachfolge
Für Familienunternehmen ist eine vorausschauende Gestaltung mit Blick auf Generationenwechsel und Unternehmensnachfolge besonders wichtig.
Register und Gründungsformalitäten
Wir begleiten Sie bei den gesellschaftsrechtlichen Formalitäten einer Gründung und stimmen die erforderlichen Schritte mit Notaren, Steuerberatern und weiteren Beteiligten ab. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung der Gründungsdokumente, Fragen zu Einlagen und Stammkapital sowie erforderliche Anmeldungen zum Handels- oder Gesellschaftsregister.
Wir koordinieren die Umsetzung
Gründungsdokumente
Verträge und gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Register & Formalitäten
Anmeldungen, Eintragungen und Abstimmung mit Notaren
Kapital & Einlagen
Stammkapital, Einlagen und passende Finanzierungsstruktur
Praxis-Hinweis: eGbR
Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister eingetragen werden und führt dann den Rechtsformzusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. Eine Eintragung ist insbesondere erforderlich, wenn ein Recht der GbR im Grundbuch eingetragen werden soll. Auch die Eintragung oder Änderung einer GbR in der Gesellschafterliste einer GmbH setzt die Eintragung im Gesellschaftsregister voraus.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Registererfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Gesellschaft bestehen und welche Struktur auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen sinnvoll ist.
Bestehende Unternehmen umstrukturieren
Auch bei bestehenden Unternehmen kann eine Anpassung der rechtlichen Struktur erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll werden. Die einmal gewählte Rechtsform und Beteiligungsstruktur sollte daher nicht als dauerhaft unveränderlich verstanden werden.
Wachstum, die Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren, Veränderungen im Geschäftsmodell, die Unternehmensnachfolge oder ein Generationswechsel im Familienunternehmen, die Vorbereitung eines Verkaufs sowie steuerliche oder organisatorische Gründe können Anlass geben, bestehende Strukturen neu zu ordnen.
Dabei kommen weit mehr Möglichkeiten als ein bloßer Rechtsformwechsel in Betracht. Je nach Ausgangslage können beispielsweise ein Formwechsel, eine Verschmelzung, eine Spaltung, eine Ausgliederung, eine Einbringung oder die Übertragung einzelner Unternehmensteile geeignete Instrumente sein.
Wir begleiten die gesellschaftsrechtliche Planung und Umsetzung solcher Umstrukturierungen und stimmen die rechtlichen Schritte frühzeitig mit den steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme ab.
Aktuelle Rechtsprechung bei Unternehmensumstrukturierungen
Wie wichtig eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Strukturierung ist, zeigen auch aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.
hat der BFH entschieden, dass die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein kann. Dass die fünfjährige Vorbehaltensfrist in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden kann, steht der Begünstigung nicht entgegen; die gesetzliche Nachbehaltensfrist ist jedoch zu beachten. Gerade bei Unternehmen mit Grundbesitz kann die konkrete Gestaltung einer Umstrukturierung damit erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
hat der BFH zudem bestätigt, dass der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG bereits in der notariellen Umwandlungsurkunde gestellt werden kann. Die Entscheidung verdeutlicht, wie eng gesellschaftsrechtliche Gestaltung, notarielle Umsetzung und steuerliche Planung bei Unternehmensumwandlungen miteinander verzahnt sind.
Wir begleiten Sie von der Strukturentscheidung bis zur Umsetzung
Unser Ziel ist nicht nur die formale Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens. Wir entwickeln mit Ihnen eine rechtliche Struktur, die zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Eigentümer- und Gesellschafterstruktur sowie Ihren langfristigen unternehmerischen Zielen passt.
Ob Sie als Einzelunternehmer eine haftungsbeschränkte Struktur aufbauen möchten, im Familienunternehmen die Nachfolge vorbereiten, neue Gesellschafter aufnehmen, eine Holding- oder Unternehmensgruppenstruktur entwickeln oder eine komplexe Umstrukturierung umsetzen: Wir begleiten Sie von der Strukturwahl und Vertragsgestaltung über Registeranmeldungen und Gesellschaftervereinbarungen bis hin zu Beteiligungsveränderungen und Unternehmensnachfolge.
Unternehmerische Strukturen vorausschauend gestalten
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Gründung, Umstrukturierung oder Überprüfung bestehender Strukturen planen. Wir entwickeln mit Ihnen eine rechtssichere Lösung, die zu Ihren unternehmerischen Zielen passt.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand Oktober 2026. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.
PARTNER & SERVICES
FSP Frank & Partner
FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.
Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner.
Mehr über FSP Frank & Partner erfahren Sie hier.
Bitte klicken Sie hier
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
-
- Vertriebsrecht, Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise
- Einziehung von Geschäftsanteilen
- Gesellschafterausschluss
- Gesellschafterstreit
- Firmenrecht
- Unternehmensgründung und Umgestaltung
- Geschäftsführung
- Aufsichtsrat
- Unternehmenskauf und -verkauf
- Haftung Geschäftsführer
- Haftung Aufsichtsrat / Beirat
Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Steuerrecht und Steuerberatung
Mietrecht und Immobilienrecht
FSP Braun & Partner mbB
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
- Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
- Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
- Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
- Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung
Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.
Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie,
die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.
"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)










