FSP Scholemann & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater
Bahnstadtchaussee 4
51379 Leverkusen
Arbeitsrecht – Aufhebungsverträge
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Arbeitsrecht – Aufhebungsverträge
Strategische und rechtssichere Gestaltung von Trennungsprozessen
Der Aufhebungsvertrag ist für Unternehmen ein wirkungsvolles Instrument zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Anders als bei der Kündigung bestehen weder Bindungen an Kündigungsfristen noch greifen die Kündigungsschutzvorschriften. Für Geschäftsführung und Gesellschafter eröffnet dies einen erheblichen Gestaltungsspielraum – insbesondere bei Restrukturierungen, der Trennung von Führungskräften oder sensiblen Personalmaßnahmen.
Ein professionell vorbereiteter Aufhebungsvertrag schafft Planungssicherheit, vermeidet langwierige Kündigungsschutzverfahren und reduziert wirtschaftliche wie reputative Risiken.
Rechtliche Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung
Aufhebungsverträge unterliegen dem zwingenden Schriftformerfordernis (§ 623 BGB). Formverstöße führen unmittelbar zur Unwirksamkeit der Vereinbarung.
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, 07.02.2019 – 6 AZR 75/18) klargestellt, dass Aufhebungsverträge dem Gebot fairen Verhandelns unterliegen. Eine unangemessene Drucksituation oder Überrumpelung kann zur Unwirksamkeit führen. Für Unternehmen bedeutet dies: Trennungsgespräche sind strukturiert, transparent und rechtlich begleitet zu führen.
Gestaltung mit Weitblick
Ein rechtssicherer Aufhebungsvertrag regelt nicht nur den Beendigungszeitpunkt, sondern schafft abschließende Klarheit über sämtliche beendigungsrelevante Fragen, insbesondere:
- Abfindungsregelung
- Freistellung und Vergütungsfortzahlung
- Urlaubs- und Überstundenabgeltung
- Zeugnisformulierung
- Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsregelungen
- umfassende Ausgleichsklauseln
Eine präzise und strategisch abgestimmte Vertragsgestaltung reduziert spätere Streitigkeiten erheblich.
Unsere Beratung für Unternehmen und Gesellschafter
Wir begleiten Unternehmen, Geschäftsführungen und Gesellschafter umfassend bei der Konzeption und Umsetzung einvernehmlicher Trennungslösungen.
Strategische Vorbereitung
- Wir analysieren die arbeitsrechtliche Ausgangslage, bewerten Risiken, entwickeln eine wirtschaftlich tragfähige Verhandlungsstrategie und stimmen die Maßnahme auf unternehmerische Zielsetzungen ab – insbesondere im Kontext von Restrukturierungen oder Führungskräftewechseln.
Rechtssichere Vertragsgestaltung
- Wir entwerfen individuell zugeschnittene Aufhebungsverträge, die arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Aspekte berücksichtigen und gerichtlicher Überprüfung standhalten.
Verhandlungsbegleitung
- Auf Wunsch begleiten wir Trennungsgespräche diskret und durchsetzungsstark, um ausgewogene und belastbare Lösungen zu erzielen.
Konfliktlösung
- Sollte es zu Anfechtungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor den Arbeitsgerichten.
Unser Beratungsansatz ist klar unternehmerisch geprägt: Wir verbinden arbeitsrechtliche Expertise mit strategischem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Ziel ist eine rechtlich belastbare, wirtschaftlich vernünftige und dauerhaft tragfähige Lösung im Interesse von Unternehmen und Gesellschaftern.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung hat den Stand März 2026. Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.
PARTNER & SERVICES
FSP Frank & Partner
FSP Scholemann & Partner verfügt über ausgezeichnete, persönlich gewachsene Kontakte zu Wirtschaftsprüfern, zur Finanzwelt und zu den Finanzbehörden der Region.
Die Besonderheit: Räumlich angegebunden schätzen Mandanten die direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit bei allen rechtlichen Fragestellungen mit der Kanzlei FSP Frank & Partner.
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FSP Braun & Partner mbB
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Herrn Wirtschaftsprüfer Ronald Braun unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
- Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, z.B. Jahresabschlussprüfung
- Bewertungen, z.B. von Unternehmen(steilen)
- Transaktionsberatung, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen)
- Sanierungsberatung
Rainer Schwarz Nachfolgeberatung
Ziel seiner Tätigkeit ist, im Zusammenhang mit der Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und (Vermögens-)Werte zu erhalten. Hierbei ist die familieninterne Nachfolge die im Allgemeinen präferierte, aber nicht immer optimale Lösung.
Sein Fokus liegt auf den Interessen und Wünschen der Unternehmerfamilie. Diese „familiäre Ebene“ ist beim Generationswechsel in Familienunternehmen neben der juristischen und steuerlich-wirtschaftlichen Ebene ein integraler Bestandteil, der unbedingt beachtet werden muss. Als Ergebnis der gemeinsamen Arbeit entsteht im Idealfall eine Familienstrategie,
die die juristisch-steuerlich Optimierung ergänzt und ein Wertefundament für die Ausrichtung, Strategie und die Ziele des Unternehmens bildet. Es findet somit eine klare Standortbestimmung statt, die ein Wegweiser für die Familie, das Unternehmen, die Nachfolge im Unternehmen und damit deren Zukunft ist.
"Bei Fragestellungen rund um die Nachfolge in Familienunternehmen ziehen wir immer wieder gerne Herrn Schwarz mit seiner Expertise auf diesem Gebiet hinzu." (Markus Frank, Steuerberater und Stefan Scholemann, Rechtsanwalt)










