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News von FSP – Scholemann &  Partner

News von FSP Scholemann & Partner

22.04.2026 – RECHTSNEWS: GESCHÄFTSFÜHRUNG UND HAFTUNG IN DER GMBH: WAS UNTERNEHMEN JETZT BEACHTEN MÜSSEN!

Die Anforderungen an Geschäftsführer einer GmbH steigen kontinuierlich. Neben strategischen Entscheidungen rücken insbesondere Organisation, Dokumentation und der Umgang mit Gesellschafterweisungen in den Fokus. Gleichzeitig verschärft die Rechtsprechung die Maßstäbe für die persönliche Haftung – oft mit Risiken, die im operativen Alltag entstehen. Eine rechtssichere Struktur und klare Prozesse sind daher entscheidend, um Haftungsfallen zu vermeiden und unternehmerische Handlungssicherheit zu gewährleisten.

01.12.2025 – RECHTSNEWS: HAFTUNG IM LOHNBUCHHALTUNGSMANDAT BEI SOZIALVERSICHERUNGSPRÜFUNGEN – NEUE RECHTSPRECHUNG

Neue Rechtsprechung zur Haftung im Lohnbuchhaltungsmandat:
Der BGH (08.02.2024 – IX ZR 137/22) stellt klar, dass Lohnbuchhalter den sozialversicherungsrechtlichen Status von Mitarbeitenden oder Gesellschafter-Geschäftsführern nicht automatisch prüfen müssen. Fehlt jedoch eine verbindliche Vorgabe des Unternehmens oder ist der Status erkennbar unklar, besteht eine Hinweispflicht, insbesondere auf ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.

Das LG Stuttgart (04.06.2025 – 27 O 280/24) ergänzt zur Schadensberechnung: SV-Nachzahlungen sind ein ersatzfähiger Schaden der GmbH. Rentenanwartschaften des Geschäftsführers werden nicht schadensmindernd angerechnet.

In der Praxis bedeutet das: Statusfragen bei (Minderheits-)Geschäftsführern sollten frühzeitig geklärt werden, Verantwortlichkeiten sollten sauber dokumentiert werden und Hinweise der Lohnbuchhaltung sollten konsequent aufgreifen werden.

👉 Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen, bei Statusbeurteilungen, Vertragsgestaltung und DRV-Prüfungen. Sprechen Sie uns gerne an!

31.10.2025 – RECHTSNEWS: REFORM DES RECHTS DER GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (GBR) BLEIBT EIN AKTUELLES THEMA

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Besonders für Gesellschaften, die Immobilien halten oder im Rechtsverkehr aktiv sind, ergeben sich daraus wichtige Neuerungen – etwa das neue Gesellschaftsregister und erweiterte Meldepflichten. Wir haben in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst und festgehalten.

Unsere Kanzlei FSP Scholemann & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, Anpassung und Umsetzung aller erforderlichen Schritte – von der Eintragung ins Gesellschaftsregister über Vertragsprüfungen bis zur Abstimmung mit dem Transparenzregister.
Jetzt informieren und rechtzeitig handeln – wir beraten Sie gerne individuell!

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