Am 1. August sind Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie in Kraft getreten, die Unternehmensgründungen und die Eintragung von Handelsregisteranmeldungen vereinfachen sollen. Insbesondere entfällt teilweise die Anwesenheitspflicht in Räumlichkeiten des Notars, da Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen in bestimmten Fällen ermöglicht werden sollen.

Ab August stehen Unternehmen und Privatpersonen damit neue Online-Verfahren zur Verfügung. So können zB GmbH`s zukünftig online gegründet werden. Zudem sollen auch Registeranmeldungen für sämtliche Gesellschaftsformen online vorgenommen werden können.

Um Online-Gründungen der GmbH zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in einem ersten Schritt die Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen per Videokommunikation geschaffen. Auch die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen per Videokommunikation durch Notare ließ er zu.

So können über diesen Weg auch zahlreiche sonstige eintragungspflichtige Tatsachen vorgenommen werden, der häufig zeitraubende persönliche Gang zum Notar entfällt damit zukünftig. Insbesondere für größere Unternehmen mit zahlreichen Niederlassungen oder Holdingstrukturen ermöglicht dies eine erhebliche Zeitersparnis. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Möglichkeiten von den Anwendern umgesetzt werden.

Zudem bedarf es künftig keiner separaten Bekanntmachung von Registereintragungen auf dem ursprünglich dafür geschaffenen Bekanntmachungsportal mehr. Die Übermittlung erfolgt nur noch an das Unternehmensregister, nicht mehr an den Bundesanzeiger. Hier gilt es Übergangsfristen zu beachten.

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