Rechtsanwältin Monika Stauffer

RECHTSANWÄLTIN MONIKA STAUFFER

FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Wir freuen uns, Ihnen Rechtsanwältin Monika Stauffer vorzustellen, die unsere Kanzlei FSP Scholemann & Partner mbB seit November 2014 mit ihrer langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise unterstützt.

 

👩‍⚖️ Frau Stauffer ist seit November 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig.
🎓 Seit 2018 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht.
📚 Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen verfügt sie über ein breit aufgestelltes und stets aktuelles Fachwissen.

 

Wir beraten deutsche und europaweit tätige Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gemeinsam mit einem internationalen Beraternetzwerk.

 

Frau Stauffer begleitet unsere Mandanten insbesondere bei:
✔️ der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
✔️ der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen sowie Kündigungsschutzklagen
✔️ Fragen des Sozialversicherungsrechts und der Statusfeststellung von Geschäftsführern
✔️ der Entsendung von Arbeitnehmern
✔️ Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit
✔️ Geschäftsführerwechseln
✔️ der Beratung von Personalabteilungen und Umstrukturierungen
✔️ der außergerichtlichen Beratung sowie der gerichtlichen Vertretung vor Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht

 

Darüber hinaus berät Frau Stauffer unsere Mandanten auch im gewerblichen Mietrecht sowie bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien und Mietobjekten von Eigentümern.

 

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