Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst zur Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf Online-Coaching-Programme entschieden (NJW 2025, 2586 ff.). Die Entscheidung schafft Klarheit: Viele Coaching- und Mentoring-Angebote fallen unter das FernUSG und sind ohne eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht wirksam.

Was das Urteil für Ihr Unternehmen bedeutet:

Der BGH stellte klar, dass auch hochwertige Business-Coachings, die überwiegend online durchgeführt werden, rechtlich als Fernunterricht gelten können. Dabei reicht es bereits, wenn Lerninhalte digital vermittelt und Lernerfolge durch Aufgaben oder Feedback überprüft werden.

Die Folge: Fehlt die erforderliche Zulassung, ist der Vertrag nichtig. Damit verlieren Anbieter im Streitfall ihren Vergütungsanspruch.

Handlungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen:

Für Anbieter ergibt sich daraus eine klare Botschaft:

  • Rechtssicherheit schaffen: Wer seine Programme auf eine solide rechtliche Basis stellt, kann langfristig erfolgreich und ohne Risiko am Markt agieren.
  • ZFU-Zulassung als Qualitätsmerkmal: Eine Zulassung nach dem FernUSG ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern stärkt auch das Vertrauen der Teilnehmer und kann als Wettbewerbsvorteil genutzt werden.
  • Gestaltungsspielräume nutzen: Nicht jedes Coaching fällt automatisch unter das FernUSG. Eine sorgfältige Vertrags- und Angebotsgestaltung eröffnet Spielräume, um Risiken zu vermeiden.

 

Fazit

Das BGH-Urteil sollte Anbieter nicht abschrecken, sondern als Chance zur Professionalisierung verstanden werden. Wer sein Coaching rechtlich sauber strukturiert und falls notwendig eine Zulassung beantragt, hebt sich positiv vom Wettbewerb ab und schafft klare Verhältnisse für seine Teilnehmer.

Wir beraten Sie gerne dabei, Ihre Coaching-Programme rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten.

 

Disclaimer

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.