Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein System, welches ermöglichen soll, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz möglichst auf Dauer erhalten bleiben soll und kann. Hiermit sind nicht die Fälle gemeint, in denen Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund einer Grippeerkrankung eine Woche ausfallen, sondern vielmehr die Fälle, in denen Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres länger als … 20.08.2019 – Rechtsnews: Das betriebliche Eingliederungsmanagement – § 167 SGB IX (Vgl. NJW 2019, Heft 33, S.2349 ff.) weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden